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§1. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen,
die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
zu vertreten und zu fördern.
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Aufgaben

Die Arbeiterkammern vertreten in Kooperation mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund die Interessen von rund 3 Millionen ArbeitnehmerInnen in Österreich.

Die Arbeiterkammern bieten ihren Mitgliedern kostenlos eine breite Palette an Dienstleistungen an. Dazu zählen ua Information und Beratung in Angelegenheiten des Arbeitsrechtes, der Arbeitslosen- und Sozialversicherung, des Steuerrechtes, der Frauen- und Familienpolitik sowie des ArbeitnehmerInnen- und Lehrlingsschutzes. Auch im Bereich der Aufklärung und des Schutzes von VerbraucherInnen sind die Arbeiterkammern sehr aktiv. Bei Streitigkeiten zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen wird Rechtsbeistand geleistet, der von mündlichen oder schriftlichen Interventionen bis zur kostenlosen Vertretung vor Gericht reicht. Jedes Jahr erfolgen durch die Arbeiterkammern rund 2 Millionen Beratungen.

Bildung und Kultur sind ein weiterer Aktivitätsschwerpunkt. Dabei stellen die Kammern beträchtliche Geldmittel für Ausbildung, Berufs- und Weiterbildung sowie für Training für VertreterInnen der AbeitnehmerInnenbewegung zur Verfügung. Die Arbeiterkammer Wien hat seit 2001 als neue Schwerpunkte u.a. die Förderung von zeitgenössischen Kunstprojekten, Frauen und Gesellschaft, und Interkultulturalität.


Organisation

Im Gleichklang mit der föderalistischen Struktur Österreichs besteht in jedem der neun Bundesländer eine eigene Arbeiterkammer auf gesetzlicher Grundlage. Die Wiener Arbeiterkammer führt zudem die Geschäfte der Bundesarbeitskammer, der Dachorganisation der neun regionalen Arbeiterkammern. Sowohl die regionalen Arbeiterkammern als auch die Bundesarbeitskammer sind Selbstverwaltungskörper des öffentlichen Rechts.


Geschichte

Die Arbeiterkammern wurden 1920 nach dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie auf gesetzlicher Grundlage errichtet. Der Entschluss, eine berufliche Interessenvertretung mit verpflichtender Mitgliedschaft zu schaffen, reflektiert den Anspruch der ArbeitnehmerInnenbewegung, ein Gegengewicht zu den seit 1848 bestehenden Handelskammern zu bilden. Die Gewerkschaften erhielten dadurch ein Instrument zur Vertretung ihrer Interessen bei Gesetzgebung und der Verwaltung sowie bei der wissenschaftlichen Fomulierung ihrer Anliegen.

Von 1934 bis 1938, während der Zeit des Ständestaats, wurden die Arbeiterkammern zwangsweise in die faschistischen Einheitsgewerkschaften integriert. Die völlige Liquidierung erfolgte 1938 durch die Nationalsozialisten. Nach der Befreiung Österreichs wurden die Arbeiterkammern am 20. Juli 1945 wiedergegründet.


Die Österreichische Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft

Das österreichische System der „Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft“ basiert auf der Zusammenarbeit zwischen Regierung und verschiedenen interessenpolitischen Einrichtungen, den sogenannten Sozialpartnerorganisationen auf Seiten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Bundesarbeitskammer ist neben dem österreichischen Gewerkschaftsbund, der Wirtschaftskammer Österreich und der österreichischen Landwirtschaftskammer Teil dieser Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft.


AK.portal www.arbeiterkammer.at